Kinder und Jugendliche
Wir sind von Anfang an für Ihr Kind da!
Frühförderung
Beratung und Förderung bereits in ganz jungen Jahren stellt wichtige Weichen für eine gute Entwicklung.
Kindergarten und Schule
Mit Inklusion im Kindergarten und Schulbegleitung wird Gemeinschaft und Teilhabe möglich.
Freizeit
Gemeinsam Tolles erleben –
individuelle Begleitung, damit der Alltag gelingt!
Interdisziplinäre Frühförderstelle
In unserer Interdisziplinären Frühförderstelle bieten wir Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder von der Geburt bis zur Einschulung an. Eltern, die sich Sorgen um ihre Kinder machen, weil sie in der Entwicklung Auffälligkeiten feststellen, weil eine Beeinträchtigung vorliegt oder das Kind schwere Startbedingungen hatte, können sich für eine Beratung bei uns melden.
Gemeinsam mit den Eltern planen wir bei Bedarf Unterstützungsmöglichkeiten und Therapien, die wir zu einem großen Teil direkt hier an der Frühförderstelle anbieten können. Auf diese Weise finden besonders Kinder mit einem hohen Förderbedarf eine individuell abgestimmte Förderung unter einem Dach.
Unsere Therapeut*innen arbeiten eng vernetzt, stimmen die Inhalte einzelner Disziplinen untereinander ab und passen sie ständig an die aktuelle Situation des Kindes an. Dafür arbeiten wir eng mit den Eltern, den Kinderärzt*innen und auch mit den Erzieher*innen des Kindergartens oder externen Therapeut*innen und anderen Fachstellen zusammen.
Beratung und Diagnostik
In einem ersten Beratungsgespräch nehmen wir uns Zeit für die Fragen und Sorgen der Eltern und zeigen Wege auf, wie wir oder andere ihrem Kind helfen können.
Sollten sich Eltern eine Förderung bei uns in der Frühförderstelle wünschen, machen wir in der Regel zunächst eine Eingangsdiagnostik. So lernen wir das Kindes kennen und können einen Förder- und Behandlungsplan erstellen. Wir unterstützen die Eltern bei der Antragstellung für die Fördermaßnahmen.
Heilpädagogische Förderung
Kinder wollen lernen und sich entwickeln und sie lernen, indem sie spielend die Welt entdecken. An diesem Grundsatz orientiert unterstützen wir die Kinder durch eine ganzheitliche Entwicklungsförderung. Wir bieten gezielt Spielimpulse an, die dem Kind neue Erfahrungen ermöglichen und es in seinem Neugier- und Entdeckungsverhalten anregen. Die Eltern sind dabei wichtige Partner – mit ihnen stehen wir im engen Austausch.
Logopädie
Sprache und Kommunikation sind wichtige Voraussetzungen, um mit anderen in Kontakt zu treten und seinen Platz in der Gemeinschaft zu finden. Damit dies gelingt, unterstützen unsere Logopädinnen die Kinder gezielt beim Spracherwerb. Unsere Mitarbeiterinnen sind auch für Kinder mit besonderen Schwierigkeiten geschult wie z.B. CI versorgte oder autistische Kinder. Außerdem bieten wir Beratung und Unterstützung bei Fütter- und Schluckproblemen oder bei der Sondenentwöhnung.
Physiotherapie
In der Physiotherapie sind wir besonders für Kinder mit Einschränkungen in der Mobilität und für Säuglinge da. Eltern, die sich Sorgen machen, weil sich ihre Babys noch nicht drehen, nicht krabbeln oder spät laufen lernen, Frühgeborene oder Kinder mit sehr frühen Operationen finden bei unseren Physiotherapeutinnen eine speziell auf sehr junge Kinder ausgerichtete Therapie (Kinder-Bobath).
Ergotherapie
Manchmal haben Kinder Schwierigkeiten mit fein abgestimmten Bewegungen. Dann sind sie evtl. ungeschickt, tolpatschig, zappelig, können nicht gut zeichnen und malen und sich manchmal auch schlecht konzentrieren. Diese Kinder unterstützen wir gezielt durch Ergotherapie in der Verbesserung ihrer Wahrnehmung und Körperkoordination. Die Therapie erfolgt in unseren Räumen in Zusammenarbeit mit der Praxisgemeinschaft Ergotherapie Maier und Östringer in Lörrach.
Finanzierung
Für Eltern entstehen in der Regel keine Kosten für die Therapien. Diese werden von der Eingliederungshilfe des Landratsamtes oder von den Krankenkassen übernommen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.
Anmeldung, Vergabe von Therapieplätzen
Anmeldung, Wartezeiten
Bitte beachten Sie: Auch bei uns gibt es Wartezeiten. Zwischen Anmeldung und Therapiebeginn müssen Sie mit einer Dauer von 9 Monaten rechnen. So läuft unser Aufnahmeverfahren ab:
Die Anmeldung für die Plätze erfolgt in Zeiträumen jeweils ab 01.03., 01.07. und 01.11. eines Jahres.
Ab diesem Tag öffnen wir das Kontaktformular (siehe rechte Seite) und die Sorgeberechtigten können Ihre Kinder bei uns anmelden. Idealerweise werden so viele Anmeldungen angenommen wie wir bis zum nächsten Anmeldezeitraum auch bearbeiten können, danach wird das Kontaktformular bis zum nächsten Zeitpunkt geschlossen. Sollten Sie Schwierigkeiten mit der Anmeldung über das Kontaktformular haben, wenden Sie Sich gern an unsere Telefonzentrale.
Aufnahmeverfahren
Nach der Anmeldung beginnt das Aufnahmeverfahren mit folgenden Schritten:
- Telefonat
- Erstgespräch mit dem Kind in der Frühförderstelle Lörrach oder Wembach
- Diagnostische Untersuchung/Bedarfsermittlung
- Gemeinsame Antragstellung
Vergabe Therapieplätze, Fristen
Wir vergeben unsere Therapieplätze immer zum 01.01., zum 01.05. und zum 01.09. eines Jahres.
Das heißt:
Kinder, die ab 01.03. angemeldet werden, starten voraussichtlich zum 01.01. des nächsten Jahres.
Kinder, die ab 01.07. angemeldet werden, starten voraussichtlich zum 01.05. des nächsten Jahres.
Kinder, die ab 01.11. angemeldet werden, starten voraussichtlich zum 01.09. des nächsten Jahres.
Da unsere Maßnahmen mit der Einschulung beendet werden müssen, können Schulanfänger nur bis zum Anmeldezeitraum März des Vorjahres vor der Einschulung angemeldet werden. Wird Ihr Kind also z.B. im September 2025 eingeschult, muss es spätestens im Anmeldezeitraum ab 01.03.2024 angemeldet werden.
Ihre Ansprechpartnerinnen
Ilka Böhlke
T: 07621 / 40 10 58 | Email
Dr. Martina Pohl
T: 07621 / 40 10 59 | Email
Anmeldung
ACHTUNG! Aktuell haben wir so viele Anfragen, dass wir Anmeldungen erst wieder ab 1. November 2024 annehmen können. Das Kontaktformular ist deshalb „inaktiv“.
Nähere Informationen unter Anmeldung, Vergabe von Therapieplätzen auf der linken Seite.
Flyer
Interdisziplinäre Frühförderstelle
Inklusion im Kindergarten
Jedes Kind ist eine individuelle Persönlichkeit mit individuellen Eigenheiten. Wir setzen uns auf unterschiedlichen Ebenen für eine größtmögliche Teilhabe von Kindern in Regelkindergärten ein, denn alle Kinder haben dieselben Grundrechte und Grundbedürfnisse.
In diesem Sinne arbeiten wir im Auftrag des Landkreis Lörrach, der fordert, dass „Kinder mit Behinderung – soweit immer möglich – gemeinsam mit ihren Altersgenossen ohne Behinderung allgemeine Kindergärten besuchen.“
Mitarbeit im Baustein „Unterstützt dabei!“
Kolleginnen aus unserem Fachteam Heilpädagogik arbeiten im Rahmen des Bausteins „Unterstützt dabei“ der Präventionskette des Landkreises Lörrach mit dem Kita-Team vor Ort im Tandem zusammen. Ziele sind, die Kita hinsichtlich ihrer inklusiven Weiterentwicklung zu stärken und alle Fachkräfte darin zu begleiten, Abläufe, Strukturen und Angebote inklusiv zu denken und zu gestalten. Die heilpädagogische Unterstützung sensibilisiert für Barrieren und ggf. Ausgrenzungen in der Kita, um daraufhin die Teilhabechancen der Kinder zu erhöhen. So bleibt die Kita weiterhin ein Ort, von welchem alle Kinder, ihrem Entwicklungsstand entsprechend, profitieren können.
Beratung der FIB-Fachkräfte in Regelkindergärten
Im Landkreis Lörrach gibt es das Modell der FIB-Kitas für Regelkindergärten, in denen in einer Gruppe von 20 Kindern 3-5 Kinder mit erhöhtem Förderbedarf inklusiv betreut werden. Das Erzieherteam wird von einer zugeordneten Inklusionsfachkraft unterstützt. Kolleginnen unseres Fachteams Heilpädagogik übernehmen die Fachberatung für die Inklusionsgruppe, unterstützen bei der Erstellung der Entwicklungs- und Förderpläne für die Kinder und begleiten bei Bedarf die Elternberatung und Vernetzungsarbeit.
Sollten Sie Fragen dazu haben, welche Unterstützung in einem konkreten Fall sinnvoll ist oder wie Sie Zugang zu unseren Leistungen finden, berät unsere Ansprechpartnerin zum Thema Kindergarten sowohl Kitas als auch Eltern gerne telefonisch.
Schulbegleitung
Unsere Schulbegleitung richtet sich an Kinder und Jugendliche im Autismus-Spektrum und mit weiteren Formen seelischer Behinderung, die eine Regelschule besuchen.
Mit Schulbegleitung werden Schüler unterstützt, die aufgrund der Ausprägung ihrer seelischen Behinderung besondere Hilfen und Strukturierung im Schulalltag benötigen – für eine größtmögliche Teilhabe am Unterricht und am sozialen Schulleben.
Die Hilfe durch die Schulbegleitung ist höchst vielfältig. Sie wird individuell für jedes Kind bzw. jeden Jugendlichen entwickelt und angepasst.
Wie sieht die Unterstützung durch eine Schulbegleitung aus?
Schulbegleitung ist eine Einzelfallhilfe, d.h. ein*e Schulbegleiter*in steht einem Schüler oder einer Schülerin während des Unterrichts und in Übergangszeiten (Pausen, Mittagszeit) zu vereinbarten Zeiten in der Schule zur Seite. Unsere Schulbegleitungen haben für ihre Schüler*innen auf der Basis einer vertrauensvoll gewachsenen Beziehung „Lotsen-, Dolmetscher- und Schutzfunktion“.
Wenn es sich organisatorisch und inhaltlich anbietet, kann eine Schulbegleitung auch zwei Schüler*innen begleiten.
Lehrkräfte und Schulbegleitungen haben unterschiedliche Aufträge und Rollen für den Schüler und arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. Die Schulbegleitung steht in regelmäßigem Austausch mit den Eltern. SIe baut auch zum Klassenumfeld einen guten Kontakt auf.
Beispiele:
- Die Schulbegleitung unterstützt während des Unterrichts, indem sie mit den Schüler*innen Handlungsstrategien zur Bewältigung von Anforderungen entwickelt. Arbeitsanweisungen der Lehrkräfte wiederholt und verdeutlicht sie bei Bedarf und untergliedert schulische Aufgaben so, dass sie bewältigbar werden.
- Die Schulbegleitung bietet Organisationshilfen an, die bei der Nutzung von Arbeitsmaterialien und -platz helfen. Sie spricht persönlich an, ermuntert und motiviert. Sie lenkt in der Aufmerksamkeit und gibt Impulse zur Aktivierung und Fokussierung, formuliert Regeln und gibt Informationen etc.
- Die Schulbegleitung hilft in lebenspraktischen Bereichen mit, z.B. bei der Orientierung bei Raumwechseln, auf dem Schulgelände und im Klassenzimmer, bei der Gestaltung von freien und unübersichtlichen Situationen wie Pausen oder Veranstaltungen. Sie bereitet auf Veränderungen und Abweichungen von gewohnten Abläufen vor und begleitet dabei persönlich.
- Die Schulbegleitung versucht die soziale Integration der Schüler*innen zu fördern, indem sie die Kontaktaufnahme und -gestaltung zu Mitschüler*innen und Lehrkräften unterstützt oder dazu ermutigt. Sie übt mit ihm /ihr den Umgang mit sozialen Situationen und sozial erwünschten Verhaltensweisen ein, vermittelt soziale Regeln und wirkt bei einer angemessenen Konfliktbewältigung mit.
- Die Schulbegleitung gibt psychische Hilfestellungen in der Form, dass Stress durch Reizüberflutung weitest möglich vermieden oder reduziert wird. Sie unterstützt bei der Bewältigung von vorhandenen Stress- oder Krisensituationen, indem sie Rückzugsmöglichkeiten schafft, für Beruhigung sorgt und das Gespräch sucht.
- Die Schulbegleitung schützt die Schüler*innen, so weit möglich, vor realen Gefahren, vor Reizüberflutung und vor Mobbingsituationen.
Wann kann eine Schulbegleitung eingerichtet werden?
Voraussetzung ist die Antragsstellung seitens der Eltern bei der Jugendhilfe, das Vorliegen einer fachärztlichen Diagnose im Bereich seelische Behinderung und die Bedarfsprüfung durch die Jugendhilfe, die eine (drohende) Einschränkung der Teilhabe feststellt.
Wie ist die Schulbegleitung durch die Lebenshilfe Lörrach organisiert?
Entsprechend der Beauftragung des Fachbereichs Jugend und Familie des Landratsamtes Lörrach suchen und beschäftigen wir Schulbegleitungen. Wir koordinieren deren Einsatz und begleiten unsere Mitarbeitenden fachlich.
Unsere Schulbegleitungen sind Fachkräfte mit pädagogischer Berufsausbildung oder Quereinsteiger*innen mit Erfahrung in der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Sie erhalten Grundlagenschulungen und Fortbildungen sowie Supervision und kollegiale Beratungen zur Entwicklung und Stärkung ihrer Fachlichkeit. Koordiniert und fachlich begleitet werden die Schulbegleiter*innen von einem sozialpädagogischen Fachteam. In regelmäßigen Fachgesprächen beraten und reflektieren die Schulbegleitung und ihre Koordinatorin gemeinsam den Einsatz.
Freizeit
Ideenreich und lebendig sind die Freizeitmöglichkeiten unserer Offenen Hilfen für Kinder und Jugendliche. In kleinen Gruppen kann man bei uns mit anderen eine tolle Zeit verbringen, zum Beispiel bei
- Ausflügen
- Bildungsangeboten
- Kreativkursen in der Betreuung nach der Schule
- Ferienprogrammen mit und ohne Übernachtung
- Bauernhof-Wochenenden und Reisen
Für die Umsetzung unseres vielfältigen Freizeitprogramms steht uns ein engagiertes Helferteam zur Verfügung. Einige Angebote sind durch die Kooperation mit Partnern möglich wie z.B. die Volkshochschulen Weil und Lörrach (Kaltenbachstiftung), das Familienzentrum Lörrach und der Sozialer Arbeitskreis (SAK).
Programm und Preise
Unser gesamtes Freizeitprogramm mit Nennung der Preise wird in unserem Freizeitheft aktiv ausgeschrieben.
Finanzierung
Unsere Angebote können über die Pflegekasse abgerechnet werden, wenn eine Einstufung für einen Pflegegrad vorliegt. Mögliche Leistungen sind hierbei: Ersatzpflege (früher: Verhinderungspflege) SGB XI §39, Kurzzeitpflege SGB XI §42, Entlastungsleistungen SGB XI §45b. Wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, kann man den Anspruch auf Eingliederungshilfe überprüfen lassen.
Ihre Ansprechpartnerin
Corinne Vanesse
T: 07621 / 40 10 36 | Email
Flyer
Offene Hilfen
Programmheft „aktiv“
März bis Dezember 2024
Einzelbegleitung, Treffs, Ausflüge, Kurse, Offene Gruppen, Reisen und mehr …
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Einzelbetreuung / Einzelbegleitung
Die Offenen Hilfen bieten eine individuelle Einzelbetreuung bzw. -begleitung für Kinder und Jugendliche an.
Ein geschulter Helfer betreut das Kind oder den Jugendlichen zu Hause, unterwegs bei Freizeitaktivitäten oder in den Räumen der Offenen Hilfen in der Wintersbuckstraße 7 in Lörrach.
Die Einzelbegleitungen findet stunden- bzw. tageweise oder auch über Nacht statt.
Die Einzelbegleitung ermöglicht zudem auch den Angehörigen eine Auszeit – für eigene Freizeitaktivitäten, für die anderen Familienmitglieder oder auch für den Beruf.
Weitere Informationen zur Einzelbetreuung / Einzelbegleitung befinden sich in unserem Freizeitheft aktiv.
Finanzierung
Unsere Angebote können über die Pflegekasse abgerechnet werden, wenn eine Einstufung für einen Pflegegrad vorliegt. Mögliche Leistungen sind hierbei: Ersatzpflege (früher: Verhinderungspflege) SGB XI §39, Kurzzeitpflege SGB XI §42, Entlastungsleistungen SGB XI §45b. Wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, kann man den Anspruch auf Eingliederungshilfe überprüfen lassen.