Erwachsene – Freizeit
Mitten im Leben! Freizeit aktiv gestalten – Unterstützung für Zuhause.
Freizeitangebote
Unsere Offenen Hilfen bieten ein vielfältiges Freizeit- und Bildungsprogramm für Erwachsene und Senioren an:
In kleinen Gruppen kann man bei uns gemeinsam mit anderen die Freizeit ganz unterschiedlich gestalten, z.B. bei
- Regelmäßig stattfindenden Treffs in einer festen Gruppe
- offenen Gruppenangeboten
- Bildungsangeboten
- Kreativkursen
- Ausflügen am Wochenende oder während der Betriebsferien in den Werkstätten
- Ausflugsfahrten mit dem Bus
- Wochenendübernachtungen
- Reisen ins In- und Ausland
Unser geschultes und engagiertes Helferteam ist bei den Freizeitangeboten im Einsatz.
Einige Angebote sind durch die Kooperation mit Partnern möglich wie z.B. die Volkshochschulen Markgräflerland und Lörrach (Kaltenbachstiftung), Musikschule Lörrach, Nellie Nashorn, Villa Schöpflin, u.a.m.
Programm und Preise
Unser gesamtes Freizeitprogramm wird in unserem Freizeitheft aktiv ausgeschrieben.
Finanzierung
Unsere Angebote können über die Pflegekasse abgerechnet werden, wenn eine Einstufung für einen Pflegegrad vorliegt. Mögliche Leistungen sind hierbei: Ersatzpflege (früher: Verhinderungspflege) SGB XI §39, Kurzzeitpflege SGB XI §42, Entlastungsleistungen SGB XI §45b. Wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, kann man den Anspruch auf Eingliederungshilfe überprüfen lassen.
Einzelbegleitung
Die Offenen Hilfen bieten eine individuelle Einzelbegleitung für Erwachsene an.
Die Begleitung erfolgt durch geschulte Helfer*innen zu Hause, unterwegs bei individuellen Freizeitaktivitäten oder in den Räumen der Offenen Hilfen in der Wintersbuckstraße 7 in Lörrach.
Die Einzelbegleitungen findet stunden- bzw. tageweise oder auch über Nacht statt.
Die Einzelbegleitung ermöglicht zudem auch den Angehörigen eine Auszeit – für eigene Freizeitaktivitäten, für die anderen Familienmitglieder oder auch für den Beruf.
Finanzierung
Unsere Angebote können über die Pflegekasse abgerechnet werden, wenn eine Einstufung für einen Pflegegrad vorliegt. Mögliche Leistungen sind hierbei: Ersatzpflege (früher: Verhinderungspflege) SGB XI §39, Kurzzeitpflege SGB XI §42, Entlastungsleistungen SGB XI §45b. Wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, kann man den Anspruch auf Eingliederungshilfe überprüfen lassen.
Weitere Informationen zur Einzelbetreuung / Einzelbegleitung befinden sich in unserem Freizeitheft aktiv.