Kinder und
Jugendliche: Freizeit.
- Wir sind da von Anfang an, für dein Kind und dich.

Freizeitangebote für Kinder & Jugendliche
Ideenreich und lebendig sind die Freizeitmöglichkeiten unserer Offenen Hilfen für Kinder und Jugendliche. In kleinen Gruppen kann man bei uns mit anderen eine tolle Zeit verbringen, zum Beispiel bei
- Ausflügen
- Bildungsangeboten
- Kreativkursen in der Betreuung nach der Schule
- Ferienprogrammen mit und ohne Übernachtung
- Bauernhof-Wochenenden und Reisen
Für die Umsetzung unseres vielfältigen Freizeitprogramms steht uns ein engagiertes Helferteam zur Verfügung. Einige Angebote sind durch die Kooperation mit Partnern möglich wie z.B. die Volkshochschulen Weil und Lörrach (Kaltenbachstiftung), das Familienzentrum Lörrach und der Sozialer Arbeitskreis (SAK).
Programm und Preise
Unser gesamtes Freizeitprogramm mit Nennung der Preise wird in unserem Freizeitheft aktiv ausgeschrieben.
Finanzierung
Unsere Angebote können über die Pflegekasse abgerechnet werden, wenn eine Einstufung für einen Pflegegrad vorliegt. Mögliche Leistungen sind hierbei: Ersatzpflege (früher: Verhinderungspflege) SGB XI §39, Kurzzeitpflege SGB XI §42, Entlastungsleistungen SGB XI §45b. Wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, kann man den Anspruch auf Eingliederungshilfe überprüfen lassen.


Flyer
Offene Hilfen
Programmheft „aktiv“
Jahresheft 2025
Einzelbegleitung, Treffs, Ausflüge, Kurse, Offene Gruppen, Reisen und mehr …
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Einzelbetreuung / Einzelbegleitung für Kinder & Jugendliche
Die Offenen Hilfen bieten eine individuelle Einzelbetreuung bzw. -begleitung für Kinder und Jugendliche an.
Ein geschulter Helfer betreut das Kind oder den Jugendlichen zu Hause, unterwegs bei Freizeitaktivitäten oder in den Räumen der Offenen Hilfen in der Wintersbuckstraße 7 in Lörrach.
Die Einzelbegleitungen findet stunden- bzw. tageweise oder auch über Nacht statt.
Die Einzelbegleitung ermöglicht zudem auch den Angehörigen eine Auszeit – für eigene Freizeitaktivitäten, für die anderen Familienmitglieder oder auch für den Beruf.
Weitere Informationen zur Einzelbetreuung / Einzelbegleitung befinden sich in unserem Freizeitheft aktiv.
Finanzierung
Unsere Angebote können über die Pflegekasse abgerechnet werden, wenn eine Einstufung für einen Pflegegrad vorliegt. Mögliche Leistungen sind hierbei: Ersatzpflege (früher: Verhinderungspflege) SGB XI §39, Kurzzeitpflege SGB XI §42, Entlastungsleistungen SGB XI §45b. Wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, kann man den Anspruch auf Eingliederungshilfe überprüfen lassen.

