Interdisziplinäre Frühförderstelle  |   Inklusion im Kindergarten  |  Schulbegleitung  |  Freizeit  |  Einzelbetreuung  |  Pflegekinder

Kinder und Jugendliche

Wir sind von Anfang an für Ihr Kind da!

Frühförderung

Beratung und Förderung bereits in ganz jungen Jahren stellt wichtige Weichen für eine gute Entwicklung.

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Kindergarten und Schule

Mit Inklusion im Kindergarten und Schulbegleitung wird Gemeinschaft und Teilhabe möglich.

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Freizeit

Gemeinsam Tolles erleben –

individuelle Begleitung, damit der Alltag gelingt!

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Interdisziplinäre Frühförderstelle

In unserer Interdisziplinären Frühförderstelle bieten wir Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder von der Geburt bis zur Einschulung an. Eltern, die sich Sorgen um ihre Kinder machen, weil sie in der Entwicklung Auffälligkeiten feststellen, weil eine Beeinträchtigung vorliegt oder das Kind schwere Startbedingungen hatte, können sich für eine Beratung bei uns melden.

Gemeinsam mit den Eltern planen wir bei Bedarf Unterstützungsmöglichkeiten und Therapien, die wir zu einem großen Teil direkt hier an der Frühförderstelle anbieten können. Auf diese Weise finden besonders Kinder mit einem hohen Förderbedarf eine individuell abgestimmte Förderung unter einem Dach.

Unsere Therapeut*innen arbeiten eng vernetzt, stimmen die Inhalte einzelner Disziplinen untereinander ab und passen sie ständig an die aktuelle Situation des Kindes an. Dafür arbeiten wir eng mit den Eltern, den Kinderärzt*innen und auch mit den Erzieher*innen des Kindergartens oder externen Therapeut*innen und anderen Fachstellen zusammen.

Beratung und Diagnostik

In einem ersten Beratungsgespräch nehmen wir uns Zeit für die Fragen und Sorgen der Eltern und zeigen Wege auf, wie wir oder andere ihrem Kind helfen können.

Sollten sich Eltern eine Förderung bei uns in der Frühförderstelle wünschen, machen wir in der Regel zunächst eine Eingangsdiagnostik. So lernen wir das Kindes kennen und können einen Förder- und Behandlungsplan erstellen. Wir unterstützen die Eltern bei der Antragstellung für die Fördermaßnahmen.

Heilpädagogische Förderung

Kinder wollen lernen und sich entwickeln und sie lernen, indem sie spielend die Welt entdecken. An diesem Grundsatz orientiert unterstützen wir die Kinder durch eine ganzheitliche Entwicklungsförderung. Wir bieten gezielt Spielimpulse an, die dem Kind neue Erfahrungen ermöglichen und es in seinem Neugier- und Entdeckungsverhalten anregen. Die Eltern sind dabei wichtige Partner – mit ihnen stehen wir im engen Austausch.

Logopädie

Sprache und Kommunikation sind wichtige Voraussetzungen, um mit anderen in Kontakt zu treten und seinen Platz in der Gemeinschaft zu finden. Damit dies gelingt, unterstützen unsere Logopädinnen die Kinder gezielt beim Spracherwerb. Unsere Mitarbeiterinnen sind auch für Kinder mit besonderen Schwierigkeiten geschult wie z.B. CI versorgte oder autistische Kinder. Außerdem bieten wir Beratung und Unterstützung bei Fütter- und Schluckproblemen oder bei der Sondenentwöhnung.

Physiotherapie

In der Physiotherapie sind wir besonders für Kinder mit Einschränkungen in der Mobilität und für Säuglinge da. Eltern, die sich Sorgen machen, weil sich ihre Babys noch nicht drehen, nicht krabbeln oder spät laufen lernen, Frühgeborene oder Kinder mit sehr frühen Operationen finden bei unseren Physiotherapeutinnen eine speziell auf sehr junge Kinder ausgerichtete Therapie (Kinder-Bobath).

Ergotherapie

Manchmal haben Kinder Schwierigkeiten mit fein abgestimmten Bewegungen. Dann sind sie evtl. ungeschickt, tolpatschig, zappelig, können nicht gut zeichnen und malen und sich manchmal auch schlecht konzentrieren. Diese Kinder unterstützen wir gezielt durch Ergotherapie in der Verbesserung ihrer Wahrnehmung und Körperkoordination. Die Therapie erfolgt in unseren Räumen in Zusammenarbeit mit der Praxisgemeinschaft Ergotherapie Maier und Östringer in Lörrach.

Finanzierung

Für Eltern entstehen in der Regel keine Kosten für die Therapien. Diese werden von der Eingliederungshilfe des Landratsamtes oder von den Krankenkassen übernommen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.

Anmeldung, Vergabe von Therapieplätzen

Anmeldung, Wartezeiten

Bitte beachten Sie: Auch bei uns gibt es Wartezeiten. Zwischen Anmeldung und Therapiebeginn müssen Sie mit einer Dauer von 9 Monaten rechnen. So läuft unser Aufnahmeverfahren ab:

Die Anmeldung für die Plätze erfolgt in Zeiträumen jeweils ab 01.03., 01.07. und 01.11. eines Jahres.

Ab diesem Tag öffnen wir das Kontaktformular (siehe rechte Seite) und die Sorgeberechtigten können Ihre Kinder bei uns anmelden. Idealerweise werden so viele Anmeldungen angenommen wie wir bis zum nächsten Anmeldezeitraum auch bearbeiten können, danach wird das Kontaktformular bis zum nächsten Zeitpunkt geschlossen. Sollten Sie Schwierigkeiten mit der Anmeldung über das Kontaktformular haben, wenden Sie Sich gern an unsere Telefonzentrale.

Aufnahmeverfahren

Nach der Anmeldung beginnt das Aufnahmeverfahren mit folgenden Schritten:

  • Telefonat
  • Erstgespräch mit dem Kind in der Frühförderstelle Lörrach oder Wembach
  • Diagnostische Untersuchung/Bedarfsermittlung
  • Gemeinsame Antragstellung

Vergabe Therapieplätze, Fristen

Wir vergeben unsere Therapieplätze immer zum 01.01., zum 01.05. und zum 01.09. eines Jahres.

Das heißt:

Kinder, die ab 01.03. angemeldet werden, starten voraussichtlich zum 01.01. des nächsten Jahres.

Kinder, die ab 01.07. angemeldet werden, starten voraussichtlich zum 01.05. des nächsten Jahres.

Kinder, die ab 01.11. angemeldet werden, starten voraussichtlich zum 01.09. des nächsten Jahres.

Da unsere Maßnahmen mit der Einschulung beendet werden müssen, können Schulanfänger nur bis zum Anmeldezeitraum März des Vorjahres vor der Einschulung angemeldet werden. Wird Ihr Kind also z.B. im September 2025 eingeschult, muss es spätestens im Anmeldezeitraum ab 01.03.2024 angemeldet werden.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Ilka Böhlke
T: 07621 / 40 10 58 | Email

Dr. Martina Pohl
T: 07621 / 40 10 59 | Email


Anmeldung

ACHTUNG! Aktuell haben wir so viele Anfragen, dass wir Anmeldungen erst wieder ab 1. Juli 2024 annehmen können. Das Kontaktformular ist deshalb „inaktiv“.

Nähere Informationen unter Anmeldung, Vergabe von Therapieplätzen auf der linken Seite.

Kontaktformular

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Interdisziplinäre Frühförderstelle

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Inklusion im Kindergarten

Jedes Kind ist eine individuelle Persönlichkeit mit individuellen Eigenheiten. 
Wir setzen uns auf unterschiedlichen Ebenen für eine größtmögliche Teilhabe von Kindern in Regelkindergärten ein, denn alle Kinder haben dieselben Grundrechte und Grundbedürfnisse.

In diesem Sinne arbeiten wir im Auftrag des Landkreis Lörrach, der fordert, dass „Kinder mit Behinderung – soweit immer möglich – gemeinsam mit ihren Altersgenossen ohne Behinderung allgemeine Kindergärten besuchen.“

Fachdienst Integration im Kindergärten

Der Fachdienst Integration im Kindergarten fördert und begleitet Kinder mit festgestelltem erhöhtem Förderbedarf im Regelkindergarten. Ziel ist es, die größtmögliche Teilhabe des Kindes an den Spiel- und Lernangeboten des Kindergartens zu erreichen.

Spielerisch arbeiten wir inklusiv mit den Kindern in Kleingruppen. Unsere heilpädagogische Arbeit besteht aus der Förderung der Kommunikations-, Interaktions- und Spielmöglichkeiten der Kinder untereinander.

Für alle Kinder bieten sich dadurch Chancen, von und miteinander zu lernen und gemeinsam Neues zu entwickeln. Der Austausch und die Beratung mit den Eltern und dem Team des Kindergartens spielt für unsere Arbeit eine wichtige Rolle.

Voraussetzung: Nach einer Bedarfsprüfung und Bewilligung durch die Eingliederungshilfe erfolgt die Durchführung der pädagogischen Hilfen im Kindergarten. Für die Eltern entstehen keine Kosten.

Beratung der Inklusionsgruppen

Im Landkreis Lörrach gibt es das Modell der Inklusionsgruppe in Regelkindergärten. In diesen Inklusionsgruppen mit etwa 20 Kindern sind 3-5 Kinder mit erhöhtem Förderbedarf. Das Erzieherteam wird von einer zugeordneten Inklusionsfachkraft unterstützt. Unser Fachdienst übernimmt einmal im Monat die Fachberatung für die Inklusionsgruppe, erstellt mit dem Team die Entwicklungs- und Förderpläne für die Kinder und begleitet bei Bedarf die Elternberatung und Vernetzungsarbeit.

Ihre Ansprechpartnerin

Erika Bihler
T: 07621 / 40 10 41 | Email


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Fachdienst Integration im Kindergarten

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Schulbegleitung

Unsere Schulbegleitung richtet sich an Kinder und Jugendliche im Autismus-Spektrum, die eine allgemeine Schule besuchen.

Durch Schulbegleitung werden Schüler unterstützt, die aufgrund der Ausprägung ihrer seelischen Behinderung besondere Hilfen und Strukturierung im Schulalltag benötigen – für eine größtmögliche Teilhabe am Unterricht und am sozialen Schulleben.

Die Hilfe durch die Schulbegleitung ist höchst vielfältig. Sie wird individuell für jedes Kind bzw. jeden Jugendlichen entwickelt und angepasst.

Unterstützungsangebote der Schulbegleitungen

Die Schulbegleitung findet in der Regel vor Ort in der Schule statt. Schulbegleitung ist eine  Individualhilfe, d.h. eine Schulbegleiterin steht einem Schüler während des Unterrichts und in Übergangszeiten zu vereinbarten Zeiten zur Seite. Unsere Schulbegleitungen sind für ihre Schüler auf der Basis einer vertrauensvollen Beziehung „Lotse, Dolmetscher und Schutz“. Sie arbeiten mit den Lehrkräften eng zusammen und bauen auch zum Klassenumfeld einen guten Kontakt auf.

Beispiele:

  • Die Schulbegleitung unterstützt während des Unterrichts, indem sie mit dem Schüler Handlungsstrategien zur Bewältigung von Anforderungen entwickelt. Arbeitsanweisungen der Lehrkräfte wiederholt und verdeutlicht sie bei Bedarf und untergliedert schulische Aufgaben so, dass der Schüler sie bewältigen kann.
    Die Schulbegleitung bietet Organisationshilfen an, die bei der Nutzung von Arbeitsmaterialien und -platz helfen. Sie spricht den Schüler persönlich an und ermuntert ihn. Sie lenkt ihn, wenn nötig, in der Aufmerksamkeit und gibt Impulse zur Aktivierung und Fokussierung, etc.
  • Die Schulbegleitung hilft z.B. bei der Orientierung bei Raumwechseln, auf dem Schulgelände und im Klassenzimmer, bei der Gestaltung von freien und unübersichtlichen Situationen wie Pausen oder Veranstaltungen. Sie bereitet den Schüler auf Veränderungen und Abweichungen von gewohnten Abläufen vor und begleitet ihn dabei persönlich.
  • Die Schulbegleitung fördert die soziale Integration des Schülers, indem sie die Kontaktaufnahme und -gestaltung zu Mitschülern und Lehrkräften unterstützt oder dazu ermutigt. Sie übt z.B. den Umgang mit sozialen Situationen und sozial erwünschten Verhaltensweisen mit dem Schüler ein, indem sie soziale Regeln vermittelt und bei einer angemessenen Konfliktbewältigung mitwirkt.
  • Die Schulbegleitung gibt psychische Hilfestellungen in der Form, dass Stress durch Reizüberflutung weitest möglich vermieden oder reduziert wird. Sie unterstützt bei der Bewältigung von vorhandenen Stress- oder Krisensituationen.
  • Die Schulbegleitung schützt den Schüler vor realen Gefahren, vor Reizüberflutung und vor Mobbingsituationen.
  • Die Schulbegleitung nimmt Einfluss auf das Verhalten des Schülers durch Formulierung klarer Regeln und Informationen und sie gibt Orientierungshilfen.
  • Lehrkräfte und Schulbegleitungen haben unterschiedliche Aufträge und Rollen für den Schüler und arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. Die Schulbegleitung steht in regelmäßigem Austausch mit den Eltern

Voraussetzungen für eine Schulbegleitung

Voraussetzung für eine Schulbegleitung ist eine fachärztliche Diagnose im Autismus-Spektrum. Ein Anspruch entsteht, wenn eine Einschränkung der Teilhabe festgestellt wird.

Eine Schulbegleitung erfolgt auf Antrag der Eltern und nach Bedarfsprüfung und Bewilligung durch die Jugendhilfe. Der Fachdienst Autismus beim Staatlichen Schulamt Lörrach nimmt empfehlend zur Situation der Schüler im Unterricht Stellung.

Organisation der Schulbegleitung durch die Lebenshilfe Lörrach

Entsprechend der Genehmigung und im Auftrag des Fachbereichs Jugend und Familie des Landratsamtes Lörrach suchen und beschäftigen wir Schulbegleitungen. Wir koordinieren deren Einsatz und begleiten sie fachlich.

Unsere Schulbegleitungen sind Fachkräfte mit pädagogischer Berufsausbildung oder Quereinsteiger mit einschlägiger Erfahrung in der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Sie erhalten Supervision zur stetigen Reflexion ihrer Arbeit sowie Grundlagenschulungen und Fortbildungen zur Weiterentwicklung und Stärkung ihrer Fachlichkeit. Koordiniert und fachlich begleitet werden die SchulbegleiterInnen von einem sozialpädagogischen Fachteam. In regelmäßigen Coachingterminen reflektieren die Schulbegleitung und ihre Koordinatorin gemeinsam den Einsatz.

Links und Literatur

  • Elterninitiative Autismus Landkreis Lörrach
  • Bundesverband Autismus Deutschland e.V.
  • Bernhard J. Schmidt. Klartext Kompakt: das Asperger-Syndrom – für Lehrer / – für Schulbegleiter / – für Eltern
  • Werner Koepper. Die Kunst der Schulbegleitung – systemisches Miteinander und miteinander im System
  • Britta Schirmer. Schulratgeber Autismus-Spektrum
  • Antje Tuckermann, Anne Häußler. Praxis TEACCH – Herausforderung Regelschule

Ihre Ansprechpartnerin

Heike Landes
T: 07621 / 40 10 66 | Email


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Schulbegleitung

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Film

Schulbegleitung macht Schule

Freizeit

Ideenreich und lebendig sind die Freizeitmöglichkeiten unserer Offenen Hilfen für Kinder und Jugendliche. In kleinen Gruppen kann man bei uns mit anderen eine tolle Zeit verbringen, zum Beispiel bei

  • Ausflügen
  • Bildungsangeboten
  • Kreativkursen in der Betreuung nach der Schule
  • Ferienprogrammen mit und ohne Übernachtung
  • Bauernhof-Wochenenden und Reisen

Für die Umsetzung unseres vielfältigen Freizeitprogramms steht uns ein engagiertes Helferteam zur Verfügung. Einige Angebote sind durch die Kooperation mit Partnern möglich wie z.B. die Volkshochschulen Weil und Lörrach (Kaltenbachstiftung), das Familienzentrum Lörrach und der Sozialer Arbeitskreis (SAK).

Programm und Preise

Unser gesamtes Freizeitprogramm mit Nennung der Preise wird in unserem Freizeitheft aktiv ausgeschrieben.

Finanzierung

Unsere Angebote können über die Pflegekasse abgerechnet werden, wenn eine Einstufung für einen Pflegegrad vorliegt. Mögliche Leistungen sind hierbei: Ersatzpflege (früher: Verhinderungspflege) SGB XI §39, Kurzzeitpflege SGB XI §42, Entlastungsleistungen SGB XI §45b. 
Wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, kann man den Anspruch auf Eingliederungshilfe überprüfen lassen.

Ihre Ansprechpartnerin

Corinne Vanesse
T: 07621 / 40 10 36 | Email


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Offene Hilfen

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Programmheft „aktiv“

März bis Dezember 2024

Einzelbegleitung, Treffs, Ausflüge, Kurse, Offene Gruppen, Reisen und mehr …

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Einzelbetreuung / Einzelbegleitung

Die Offenen Hilfen bieten eine individuelle Einzelbetreuung bzw. -begleitung für Kinder und Jugendliche an.

Ein geschulter Helfer betreut das Kind oder den Jugendlichen zu Hause, unterwegs bei Freizeitaktivitäten oder in den Räumen der Offenen Hilfen in der Wintersbuckstraße 7 in Lörrach.

Die Einzelbegleitungen findet stunden- bzw. tageweise oder auch über Nacht statt.
Die Einzelbegleitung ermöglicht zudem auch den Angehörigen eine Auszeit – für eigene Freizeitaktivitäten, für die anderen Familienmitglieder oder auch für den Beruf.

Weitere Informationen zur Einzelbetreuung / Einzelbegleitung befinden sich in unserem Freizeitheft aktiv.

Finanzierung

Unsere Angebote können über die Pflegekasse abgerechnet werden, wenn eine Einstufung für einen Pflegegrad vorliegt. Mögliche Leistungen sind hierbei: Ersatzpflege (früher: Verhinderungspflege) SGB XI §39, Kurzzeitpflege SGB XI §42, Entlastungsleistungen SGB XI §45b. 
Wenn die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, kann man den Anspruch auf Eingliederungshilfe überprüfen lassen.

Ihre Ansprechpartnerin

Corinne Vanesse
T: 07621 / 40 10 36 | Email

Fachdienst Pflegekinder mit Behinderung

Wir unterstützen Familien, bei denen ein Pflegekind mit Behinderung in der Familie lebt.
 
Wir bieten eine pädagogische Begleitung für die Familien an, beraten sie in sozialrechtlichen Belangen und helfen bei allen behördlichen Angelegenheiten. Zudem organisieren wir Unterstützungs- und Entlastungsangebote und bauen hilfreiche Netzwerke auf.

Ihr Ansprechpartner

Christian Wolf

T: 07621 / 40 10 75
 | Email

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